Aufgaben HNO-Facharzt

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HNO: Die Fachärztin/der Facharzt für wichtige Sinnesorgane


Das Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde ist jenes medizinische Spezialgebiet, das sich mit den meisten Sinnesorganen des Menschen, nämlich Riech- und Geschmackssinn sowie Hör- und Gleichgewichtssinn beschäftigt. HNO zeichnet sich durch besondere Innovationskraft aus, zum Beispiel konnten wir als erstes medizinisches Fach ein Sinnesorgan (Hörsinn) vollständig ersetzen.
Die Diagnose und Behandlung von Funktionsstörungen, Verletzungen, Fehlbildungen und Formveränderungen im Hals-, Mund-, Rachen-, Nasen- und Ohrenbereich nimmt breiten Raum im Fachgebiet ein. Daneben sind Diagnose und Therapie von Krebserkrankungen im Kopf- und Halsbereich eine der zentralen Aufgaben der Fachrichtung HNO. Unsere Wissenschaft beschäftigt sich auch mit Allergien, die vermehrt Menschen jedes Alters betreffen.
Modernste Diagnostik- und Behandlungsmethoden sind für die Fachrichtung HNO grundsätzlich wichtig, weil wir unseren PatientInnen die volle Kommunikationsfähigkeit mit allen Sinnen erhalten wollen. Unsere chirurgische Leistungsfähigkeit ist wegweisend. Gerade mikro-chirurgische Eingriffe in kleinräumige, schlecht zugängliche Operationsgebiete sind oft auch Innovation für andere medizinische Fachbereiche. Die ständige Weiterentwicklung dieser chirurgischen Leistungsfähigkeit garantiert unseren PatientInnen schonende Eingriffe, die sowohl therapeutisch wie auch ästhetisch die bestmögliche Versorgung garantieren.

Fach-Definition

Sonderfach Hals-, Nasen und Ohrenkrankheiten

A. Definition des Aufgabengebietes

Das Sonderfach Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung, Nachsorge und Rehabilitation von Erkrankungen einschließlich Funktionsstörungen, Verletzungen, Fehlbildungen, Formveränderungen und Tumore der Nase, Nasennebenhöhlen, Tränen-Nasen-Wege, knöcherne Orbita, Gehör und Gleichgewichtsorgan, Hirnnerven, Lippen, Wangen, Zunge, Zungengrund, Mundboden, Mandeln, Rachen, Kehlkopf, der oberen Luft- und Speisewege, der Kopfspeicheldrüsen sowie der Oto- und Rhinobasis sowie der Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses.

B. Mindestdauer der Ausbildung

Nach der Ärzteausbildungsordnung (ÄAO) 2015:
(für alle Ärztinnen und Ärzte welche die Ausbildung ab dem 1.6.2015 begonnen haben)

  1. 9 Monate Basisausbildung
  2. 36 Monate Sonderfach–Grundausbildung 
  3. 27 Monate Sonderfach–Schwerpunktausbildung, gegliedert in sechs Module und ein wissenschaftliches Modul, wobei aus den sieben Modulen drei Module zu wählen sind.

Nach der ÄAO 2006:  
(für alle Ärztinnen und Ärzte welche die Ausbildung bis zum 31.5.2015 begonnen haben) 

  1. Hauptfach:
    Vier Jahre
  2. Pflichtnebenfächer:
    1. Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist;
    2. drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde;
    3. drei Monate Innere Medizin.
  3. Wahlnebenfächer:
    Ein Jahr in einem oder mehreren Fächern nach Wahl, wobei das jeweilige Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.