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Wissenschaftspreis der österreichischen HNO-Gesellschaft
Statuten:
- In der Sitzung des Vorstandes der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie vom 26. Mai 2000 wurde beschlossen, dass der Professor Alfred Kressnerpreis, dessen finanzielle Reserve aufgebraucht ist, durch einen Wissenschaftspreis der Gesellschaft ersetzt wird.
- Der Preis wird für besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet der Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie verliehen, wobei auch die in engere Beziehung zum Fach stehenden Wissenschaften berücksichtigt werden können. Der Preis wird nur an Mitglieder der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie verliehen
- Der Preis ist ein Förderungspreis und wird an Einzelpersonen oder Arbeitsteams verliehen. Ordinarien sind von der Preisverleihung ausgeschlossen. Leitende Ärzte einer HNO-Abteilung können sich nur bis zum vollendeten 3. Jahr nach ihrer Bestellung als Leiter bewerben.
- Der Preis wird jährlich in der derzeitigen Höhe von EUR 3.633,60.-- ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt in der Zeitschrift Laryngologie-Rhinologie-Otologie.
- Das Kuratorium für den Preis setzt sich aus dem Vorstand der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie zusammen. Die jeweiligen Gutachter für die Beurteilung der eingereichten Arbeiten werden vom Kuratorium ausgewählt. Das Kuratorium entscheidet mit einfacher Mehrheit. Die Gutachter sollen dem Kuratorium nicht angehören.
- Bewerber werden eingeladen, die für die Bewerbung vorgesehene wissenschaftliche Arbeit unter dem Kennwort: “Wissenschaftspreis der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie“ mit den erforderlichen Unterlagen (Artikel, Lebenslauf und Publikationsliste in 3-facher Ausführung) dem Sekretariat der Österreichischen HNO-Gesellschaft, c/o Mondial Congress & Events, Operngasse 20b, 1040 Wien bis 30. Juni des laufenden Jahres zu übermitteln.
Die Bekanntgabe des (der) Preisträger(s) erfolgt jeweils in der Geschäftssitzung der Österreichischen Gesellschaft für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie.
Im Druck vorliegende Arbeiten können eingereicht werden, wenn diese nicht mehr als 2 Jahre vor dem Einreichtermin erschienen sind. Bei den Eingereichten Manuskripten sind die Autoren nicht anzugeben. Bei als Druckwert eingereichten Arbeiten sind die Namen der Autoren sowie die Bezeichnungen der Zeitschrift unleserlich zu machen.
Ein Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gutachters bzw. des Kuratoriums ist nicht zulässig.


