Fach-Definition
Sonderfach Hals-, Nasen und Ohrenkrankheiten
A. Definition des Aufgabengebietes
Das Sonderfach Hals-, Nasen und Ohrenkrankheiten umfasst die Prävention, Diagnostik, konservative und operative Behandlung und Rehabilitation aller organischen, funktionellen und ästhetischen Erkrankungen und Störungen des Fachbereiches im Kindes- und Erwachsenenalter. Dazu zählen die Schädelbasis, das äußere, mittlere und innere Ohr sowie der innere Gehörgang, die innere und äußere Nase und die Nasennebenhöhlen, die Mundhöhle, der Pharynx einschließlich der Tonsillen, den Larynx, die Halsabschnitte von Trachea und Ösophagus, das Lymphabflussgebiet des Kopfes und Halses, die Speicheldrüsen, die Schilddrüse, den Nervus facialis sowie die übrigen Hirnnerven im Bereich des Kopfes und Halses und schließlich das Stützgerüst sowie die Weichteile des Gesichtsschädels und des Halses. Das Sonderfach umfasst dabei speziell auch die Diagnostik und Therapie onkologischer, allergologischer und immunologischer Erkrankungen, die Traumatologie der Kopf-Halsregion sowie der Sinnesfunktionen Gehör, Gleichgewicht, Geruch, Geschmack sowie die Audiologie, die Phoniatrie, die Pädaudiologie, die fachbezogene Schlafmedizin sowie die gesamte plastische Chirurgie, Endoskopie und endoskopische Therapie des Fachbereiches.
B. Mindestdauer der Ausbildung
1. Hauptfach:
Vier Jahre
2. Pflichtnebenfächer
2.1.
Sechs Monate Chirurgie, wobei hierauf eine absolvierte Ausbildung in der Dauer von höchstens drei Monaten Gefäßchirurgie, Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Neurochirurgie, Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie oder Unfallchirurgie anzurechnen ist;
2.2. drei Monate Kinder- und Jugendheilkunde;
2.3. drei Monate Innere Medizin.
3. Wahlnebenfächer:
Ein Jahr in einem oder mehreren Fächern nach Wahl, wobei das jeweilige Wahlnebenfach zumindest in der Dauer von drei Monaten zu absolvieren ist.
Additivfach Phoniatrie
A. Definition des Aufgabengebietes
Das Additivfach Phoniatrie umfasst die Diagnostik und Behandlung von Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schluckstörungen sowie von kindlichen Hörstörungen.
B. Mindestdauer der Ausbildung
Drei Jahre, wobei eine bereits in der Ausbildung zur Fachärztin/zum Facharzt für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde absolvierte Ausbildung in Phoniatrie in der Dauer von sechs Monaten und eine Ausbildung von höchstens drei Monaten Kinder- und Jugendheilkunde oder von höchstens drei Monaten Kinder- und Jugendpsychiatrie oder von höchstens drei Monaten Neurologie oder von höchstens drei Monaten Psychiatrie anzurechnen sind.
Aus der Ärzteausbildungsordnung 2006

