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Kostenzuschuss FA-Prüfung


Im Rahmen der Vorstandssitzung der Österr. HNO-Gesellschaft am 27.2.2009 wurde der Beschluss gefasst, künftig ordentlichen Mitgliedern, die zur Facharztprüfung antreten, einen Zuschuss für die Prüfungsgebühr zu gewähren.

Dieser Zuschuss wird jedes Jahr neu festgesetzt und beläuft sich für das Jahr 2009 auf 50%.

Bei der Vorstandssitzung am 15.1.2010 wurde beschlossen, den Zuschuss in Zukunft auch jenen zu gewähren, die zum Datum der Prüfung noch kein ordentliches Mitglied sind, jedoch bereits einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt haben.

Voraussetzungen

1) Antragstellung kann bis zu einem Jahr nach Ablegen der Prüfung erfolgen

2) AntragstellerIn muss zum Datum der Prüfung einen Antrag auf Mitgliedschaft in der Gesellschaft gestellt haben.

Einzureichende Unterlagen

  • vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Kopie der Zahlungsbestätigung der Prüfungsgebühren
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